Termine

Grundsätzlich ist es möglich, innerhalb von 14 Tagen einen Termin bei mir zu bekommen. Die Beratungen und Therapien finden meistens in einem 2-4 wöchigen Rhythmus statt. Eine genaue Planung des Therapie- oder Beratungsverlaufes besprechen wir beim ersten Termin.

 

Da ich nach dem Ansatz der Kurzzeittherapie arbeite, genügt in der Regel ein Beratungsumfang von 10 Stunden.


Kostenerstattung/Private Krankenkasse

Obwohl die Systemische Therapie seit 2008 vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie und seit dem 3.Quartal 2020 von der Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands als vierte wirksame Form der Psychotherapie (neben der Psychoanalyse, der Verhaltenstherapie und der Tiefenpsychologie) anerkannt worden ist, erfolgt eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen nur, wenn eine Abrechnungsgenehmigung (Kassenärztliche Zulassung) vorliegt. Das trifft in der Regel nur für niedergelassene Ärzte und PsychologInnen mit psychotherapeutische Zusatzausbildung zu.

Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt deshalb bei mir -trotz identischer therapeutischer Ausbildung- bis auf wenige Ausnahmen bislang nicht.

Eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung oder eine Private Zusatzversicherung bei gesetzlich versicherten Personen hängt von den individuell abgeschlossenen Versicherungsverträgen ab. Klären Sie in jedem Fall vor Beginn der Therapie, welche Richtlinien bei Ihrer Krankenkasse für die Kostenübernahme gelten. Dafür muss nach den Vorgesprächen bei der Kasse ein Antrag gestellt werden. Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter und informieren sich über Ihre Versicherungsbedingungen. 


Selbstzahler

Mein Honorar beträgt EUR 70.- für Einzelsitzungen (ca. 60 Minuten) bzw. EUR 100,- für Paar- und Familiensitzungen (ca. 90 Minuten). Für Paar- und Familientherapien werden die Kosten leider grundsätzlich von keinem Kostenträger übernommen.

Selbstzahlung hat für Sie wesentliche Vorteile!


Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie können ohne lange Wartezeit die Therapie beginnen! Lästige Formalitäten wie die Antragsstellung bei der Kasse bleiben Ihnen erspart.
  • Sie sind flexibel bezüglich der Frequenzen, Dauer und der Vorgehensweise!
  • Ihre Behandlung wird von keiner Versicherung erfasst!
  • Die Kosten können Sie absetzen! Denn: Therapiekosten, die Sie aus eigener Tasche bezahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt (§ 13 Abs. 3 SGBV).
  • Sie haben ein hohes Maß an Selbstbestimmung, denn Sie entscheiden,
  1. dass Sie Hilfe brauchen: Sie benötigen keine Überweisung oder Bescheinigung, sondern können meine Angebote unabhängig von Art und Umfang Ihres Problems in Anspruch nehmen. Das ermöglicht Ihnen sowohl kurative als auch prophylaktische Hilfe. Krankenversicherungen zahlen für Psychotherapie in der Regel nur bei "Störungen mit Krankheitswert".
  2. Wie oft Sie kommen möchten: Meine Klienten können oft selbst gut einschätzen, in welchem Umfang Sie Unterstützung brauchen. Ich werde Ihnen gerne bei einer realistischen Einschätzung Ihres Beratungsbedarfs Hilfestellung geben. Dazu gehört auch, dass wir uns individuell nach Ihren finanziellen und zeitlichen Ressourcen bei den Terminabständen richten können.
  3. Welche Personen und Institutionen von der Therapie erfahren: Durch meine Schweigepflicht und der Tatsache, dass die Abrechnung mit mir direkt erfolgt, gelangt keinerlei Informationen über Ihre Konsultation an Dritte z.B. Versicherungen, Behörden, Arbeitgeber, usw.

Schweigepflicht

Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Selbstverständlich werden sämtliche Informationen und Daten diskret und streng vertraulich behandelt.

Zudem unterliege ich als zertifizierte systemische Therapeutin und Beraterin und als Mitglied der systemischen Gesellschaft deren Ethik-Richtlinien.